Steuer- und Compliance-Dienstleistungen

Für Käufer

Steuer- und Compliance-Dienstleistungen

Der Besitz von Immobilien über eine Holdinggesellschaft erfordert eine ordnungsgemäße Compliance. 

Wir kümmern uns um alles:

Körperschaftsteuerregistrierung

Sicherstellung, dass Ihre Gesellschaft die Anforderungen der VAE erfüllt.

Buchhaltung & Jahresabschlüsse

Erstellt von unseren Buchhaltungsspezialisten.

Geprüfte Finanzberichte

Verpflichtend für viele Freihandelszonen und wesentlich für die Glaubwürdigkeit bei Investoren.

Jährliche Einreichungen & Verlängerungen

Ihr Unternehmen in gutem Standing halten.

Sie genießen die Steuervorteile – wir übernehmen die Komplexität.

Investorenservices

Wir sind hier, um zu helfen

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Unser Team steht bereit, um Ihnen bei Immobilien-, Airbnb- oder Wartungsanfragen zu helfen.

In den VAE ist die wichtigste Steuer, die für Immobilien relevant ist, Mehrwertsteuer (VAT – Value Added Tax)Gewerbliche Immobilienverkäufe und -vermietungen unterliegen in der Regel 5 % Mehrwertsteuer. Wohnimmobilienverkäufe (nach der Erstlieferung) und Wohnraumvermietungen sind normalerweise von der Mehrwertsteuer befreit. Unbebaute Grundstücke sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

Sie müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn Ihr steuerpflichtiges Angebot den Schwellenwert überschreitet (derzeit AED 375.000 pro Jahr). Wenn Ihre Immobilientätigkeit steuerpflichtige Leistungen umfasst (z. B. Vermietung von Gewerbeimmobilien, Immobilienhandel), ist eine Mehrwertsteuerregistrierung erforderlich. Alleinige steuerbefreite Wohnimmobilienaktivitäten verpflichten nicht zur Registrierung.

Für mehrwertsteuerregistrierte Immobilieneigentümer helfen wir Ihnen, die Vorsteuer auf zulässige Kosten (z. B. Wartung, Reparaturen, Servicegebühren), die sich auf steuerpflichtige Tätigkeiten beziehen, zurückzufordern. Wir übernehmen auch die Aufteilung, wenn Kosten teilweise auf steuerbefreite und teilweise auf steuerpflichtige Leistungen entfallen.

Wir erstellen und reichen Ihre Umsatzsteuererklärungen (üblicherweise vierteljährlich) bei der Federal Tax Authority (FTA). Dies umfasst die Berechnung der Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze (aus Verkäufen / Vermietungen) sowie den Abzug der abzugsfähigen Vorsteuer und anschließend die Zahlung eines etwaigen geschuldeten Nettobetrags. Zudem stellen wir sicher, dass Ihre Rechnungen den umsatzsteuerlichen Vorschriften entsprechen (z. B. Angabe der TRN/Steuernummer, Bezeichnung „Tax Invoice“ usw.).

Eine fehlerhafte umsatzsteuerliche Behandlung (z. B. die falsche Einstufung eines gewerblichen Mietvertrags als steuerbefreit) kann zu Strafen, Zinsen oder Anpassungsforderungen seitens der FTA führen. Verspätete oder ungenaue Einreichungen können zu Geldbußen führen. Die Nutzung unseres Tax-Compliance-Services gewährleistet eine korrekte Klassifizierung, Dokumentation und Prüfungsbereitschaft zur Minimierung des Risikos.